Klassen

Allgemeine Informationen zu Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg                          
  • 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (nur praktische Prüfung erforderlich)

Die theoretische Mindestausbildung für Klasse A 

Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6

Die praktische Mindestausbildung für Klasse A

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die genaue Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland - 4 Fahrstunden Autobahn - 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt Folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. 

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

3 Fahrstunden Überland - 2 Fahrstunden Autobahn - 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 60 Minuten; bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 40 Minuten
  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
  • Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Allgemeine Informationen zu Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse A1 

Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6

Allgemeine Informationen zu Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1, AM


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse A2

Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6

Die praktische Mindestausbildung für Klasse A2

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland - 4 Fahrstunden Autobahn - 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt Folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.    

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

3 Fahrstunden Überland - 2 Fahrstunden Autobahn - 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 40 Minuten
  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
  • Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Allgemeine Informationen zu Klasse AM

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
    - Verbrennungsmotor max. 50 cm³
    - Dieselmotor max. 500 cm³
    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B): ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
    • Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e): Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
    • Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e): Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
Eingeschlossene Klassen: -


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse AM

Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6

Die praktische Mindestausbildung für Klasse AM 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten
  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle; Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften

Allgemeine Informationen zu Klasse B96 (keine Führerscheinklasse)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und weniger als 4.250 kg

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren  

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig


Die theoretische & praktische Mindestausbildung für Klasse B96

  • 150 Minuten Theorie; die Theorieprüfung entfällt
  • Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich
  • Praktische Übungen: 210 Minuten
  • Fahren im Realverkehr: 60 Minuten
  • Die praktische Prüfung entfällt

Allgemeine Informationen zu Klasse B/BF17

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Eingeschlossene Klassen: AM, L


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse B/BF17

Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6

Die praktische Mindestausbildung für Klasse B

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

5 Fahrstunden Überland - 4 Fahrstunden Autobahn - 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer: mindestens 45 Minuten
  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Die Führerscheinklasse B196 – Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
  • Ausbildung in einer Fahrschule

Ausbildung:

  • Theorieausbildung: mind. 4x 90 Min. klassenspezifischer A- Unterricht
  • Praxisausbildung: mind. 5x 90 Min., also 10 Fahrstunden a 45 Min. (kommt jedoch auf Lernbereitschaft und persönliche Fähigkeiten des Einzelnen an

Abschluss der Fahrerschulung: Zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme wird mit dem Fahrkompetenzbogen des Fahrlehrerverbands gearbeitet. Erst nach erfolgreicher Teilnahme kann die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden. Diese kann der Teilnehmer dann bei der zuständigen Verwaltungsbehörde abgeben.

Keine Theorie – oder Praxisprüfung notwendig. 

Gilt nur in Deutschland, nicht im Ausland.

Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15FeV ist nicht möglich.

Was darf ich mit B196 fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) - mit einem Hubraum von bis zu 125ccm - einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw - Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kw/kg

 

B197- easy drive - Neu seit 01.04.2022 (Theorie und Praxis siehe Klasse B/BF17)

Der moderne Weg zum "Autoführerschein"

  • Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltung & Automatik
  • mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltfahrzeug
  • 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer auf dem Schaltfahrzeug
  • restliche Ausbildung & Prüfung mit dem Automatikfahrzeug
  • nach bestandener Prüfung uneingeschränkt im In- und Ausland Auto fahren mit Schaltgetriebe & Automatik

Antrag kann auch noch am Anfang der praktischen Ausbildung geändert werden, jedoch rechtzeitig wegen Bearbeitungszeiten im Landratsamt Achtung bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis.

Achtung: Sollte die Ausbildung der Klassen BE, C1(E), C(E), D1(E), D(E) auch auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden wird eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78 eingetragen. Sprechen sie die Möglichkeiten mit uns ab.

Allgemeine Informationen zu Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.

Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig


Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt. 


Die praktische Mindestausbildung für Klasse BE

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

3 Fahrstunden Überland - 1 Fahrstunde Autobahn - 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten
  • Prüfungsinhalte:Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Allgemeine Informationen zu Klasse C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg 
  • Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre
(Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer:innen nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer:innen in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberufs.) 


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse C 

  • Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff 
  • Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse: 10 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse B, 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1, 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D1, 2 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D 
  • Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterwerb, Fragebogen mit 37 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Die praktische Mindestausbildung für Klasse C

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 
Sonderfahrten:

 

B auf C

C1 auf C

 

C auf CE

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

5

5

3

5

8

 Autobahn

2

2

1

2

3

 Dunkelheit

3

1

3

0

3

3

 

 Fahrstunden


Praktische Prüfung: 

  • Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten
  • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

Allgemeine Informationen zu Klasse C1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
  • Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. 

Mindestalter: 18 Jahre 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse C1 

  • Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff
    • 6 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse B
    • 2 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D1
    • 2 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D 
  • Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  

Die praktische Mindestausbildung für Klasse C1

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt)
Sonderfahrten:

 

 

C1

 

C1E

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

3

3

1

3

4

 Autobahn

1

1

1

1

2

 Dunkelheit

1

1

0

2

2

 

 Fahrstunden

 

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten.
  • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

Allgemeine Informationen zu Klasse C1E

  1. Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
    • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
  2. Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
    • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden 

Mindestalter: 18 Jahre 

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich.


Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt. 


Die praktische Mindestausbildung für Klasse C1E 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt)
Sonderfahrten:

 

 

C1

 

C1E

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

3

3

1

3

4

 Autobahn

1

1

1

1

2

 Dunkelheit

1

1

0

2

2

 

 Fahrstunden


Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten. 
  • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

Allgemeine Informationen zu Klasse CE

  • Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) 

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.) 

Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse CE 

  • Bei Erweiterung von Klasse C: 6 Doppelstunden Grundstof und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  
  • Klasse C, CE und B in einem Ausbildungsgang
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse C
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse CE
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B

Die praktische Mindestausbildung für Klasse CE

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt) 
Sonderfahrten:

 

B auf C

C1 auf C

 

C auf CE

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

5

5

3

5

8

 Autobahn

2

2

1

2

3

 Dunkelheit

3

1

3

0

3

3

 

 Fahrstunden

 

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten 
  • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

Allgemeine Informationen zu Klasse D

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
  • Voraussetzungen: ärztliches Gutachten, Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klasse: D1 

Mindestalter: 24 Jahre, 23/21/20/18 Jahre (Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)) 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse D 

  • Bei Erweiterung: 
    • Bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff und 18 Doppelstunden Zusatzstoff
    • Bei Vorbesitz der Klasse C1: 6 Doppelstunden Grundstoff und 12 Doppelstunden Zusatzstoff
    • Bei Vorbesitz der Klasse C und D1: 6 Doppelstunden Grundstoff und 8 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterwerb, Fragebogen mit 40 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  

Die praktische Mindestausbildung für Klasse D 

bei Vorbesitz von Klasse

oder C1

C

D1

 

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

 

Grund-
ausbildung

45

33

14

7

20

Überland

22

12

16

8

5

Autobahn

14

8

8

4

5

Dunkelheit

8

5

6

3

5

Fahrstunden (45 Minuten)


Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer mindestens 75 Minuten.
  • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Allgemeine Informationen zu Klasse D1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • Länge nicht mehr als 8 m 
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Voraussetzungen: ärztliches Gutachten, Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahre ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. ) 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung für Klasse D1

  • Bei Erweiterung: 
    • Bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden Zusatzstoff
    • Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder C: 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterwerb, Fragebogen mit 35 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  

Die praktische Mindestausbildung für Klasse D1 

bei Vorbesitz von Klasse

od. C1

C

         

 

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

Grund-
ausbildung

41

16

8

6

Überland

19

8

8

4

Autobahn

12

4

4

2

Dunkelheit

7

4

4

2

Fahrstunden (45 Minuten)

 

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer mindestens 75 Minuten
  • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Allgemeine Informationen zu Klasse D1E

Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Voraussetzung: ärztliches Gutachten, Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. ). 

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1 


Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt. 

Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen D1 und D1E oder der Klassen B, D1 und D1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D1 entsprechen. 


Die praktische Mindestausbildung für Klasse D1E

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.
  • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße).

Allgemeine Informationen zu Klasse DE

Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Voraussetzungen: ärztliches Gutachten, Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz 

Mindestalter: 24 Jahre, 23/21/20/18 Jahre (Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)) 

Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich 


Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt. 


Die praktische Mindestausbildung für Klasse DE

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit

Praktische Prüfung:

  • Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.
  • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße).

Allgemeine Informationen zu Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/hgeführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinenselbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre


Keine praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich

Allgemeine Informationen zu Mofa

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  • Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Mindestalter: 15 Jahre

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Allgemeine Informationen zu Klasse T

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

Eingeschlossene Klassen: L, AM