Allgemeine Informationen zu Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (nur praktische Prüfung erforderlich)
Die theoretische Mindestausbildung für Klasse A
Ersterwerb:
- 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
Erweiterung:
- 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Theoretische Prüfung: Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6
Die praktische Mindestausbildung für Klasse A
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die genaue Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland - 4 Fahrstunden Autobahn - 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt Folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland - 2 Fahrstunden Autobahn - 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Praktische Prüfung:
- Dauer mindestens 60 Minuten; bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 40 Minuten
- Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
- Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.