Informationen zu Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreijährige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.
Eingeschlossene Klasse: AM,A1,A2
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich.
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A
Bei Ersterwerb: |
Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) |
6 Doppelstunden Grundstoff*) |
4 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
4 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten.
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse A
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt Folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.