Informationen zu A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich (siehe unten).
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A2
Bei Ersterwerb: |
Bei Erweiterung: |
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12 Doppelstunden Grundstoff*) |
6 Doppelstunden Grundstoff*) |
4 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
4 Doppelstunden Zusatzstfoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse A2
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt Folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten.
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.