A2

Informationen zu A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich (siehe unten).

Eingeschlossene Klassen: AM, A1 

Mindestalter: 18 Jahre


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A2

 

Bei Ersterwerb: 

Bei Erweiterung:

12 Doppelstunden Grundstoff*)

6 Doppelstunden Grundstoff*)

4 Doppelstunden Zusatzstoff*)

4 Doppelstunden Zusatzstfoff*)

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  
  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6.

Die praktische Mindestausbildung: Klasse A2


Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)
 

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt Folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.    


Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 2 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten. 

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

Prüfungsinhalte:

Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)


Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.