AM

Informationen zu Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor). 

Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie).

Mindestalter: 16 Jahre


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse AM

Bei Ersterwerb:

Bei Erweiterung:

12 Doppelstunden Grundstoff*)

6 Doppelstunden Grundstoff*)

2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  
  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6.


Die praktische Mindestausbildung: Klasse AM 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).


Die Praktische Prüfung ist abzulegen   

Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten


Prüfungsinhalte:

Sicherheitskontrolle;Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften