Informationen zu Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie).
Mindestalter: 16 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse AM
Bei Ersterwerb: |
Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) |
6 Doppelstunden Grundstoff*) |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse AM
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Die Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle;Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften