Informationen zu Klasse B/bF17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahr beim begleiteten Fahren.
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse B
Bei Ersterwerb: |
Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) |
6 Doppelstunden Grundstoff*) |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse B
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)