1. Informationen zu C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse C
Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff
Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse:
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse C
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Sonderfahrten:
|
B auf C |
C1 auf C
|
C auf CE
|
Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE |
||
Solo |
Zug |
Gesamt |
||||
Überland |
5 |
3 |
5 |
3 |
5 |
8 |
Autobahn |
2 |
1 |
2 |
1 |
2 |
3 |
Dunkelheit |
3 |
1 |
3 |
0 |
3 |
3 |
|
Fahrstunden
|
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten
Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.
2.Informationen zu Klasse CE
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als über 750 kg bestehen
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.)
Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse CE
Bei Erweiterung von Klasse C
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Klasse C, CE und B in einem Ausbildungsgang
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse CE
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Sonderfahrten:
|
B auf C |
C1 auf C
|
C auf CE
|
Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE |
||
Solo |
Zug |
Gesamt |
||||
Überland |
5 |
3 |
5 |
3 |
5 |
8 |
Autobahn |
2 |
1 |
2 |
1 |
2 |
3 |
Dunkelheit |
3 |
1 |
3 |
0 |
3 |
3 |
|
Fahrstunden |
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten
Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.
3.Informationen zu C1
Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse C1
Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundstoff*)
6 Doppelstunden Zusatzstoff*)
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse C1
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Sonderfahrten:
|
C1
|
C1E
|
Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E |
||
Solo |
Zug |
Gesamt |
|||
Überland |
3 |
3 |
1 |
3 |
4 |
Autobahn |
1 |
1 |
1 |
1 |
2 |
Dunkelheit |
1 |
1 |
0 |
2 |
2 |
|
Fahrstunden |
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten.
Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.
4. Informationen zu Klasse C1E
Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt.
Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse C1E
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Sonderfahrten:
|
C1
|
C1E
|
Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E |
||
Solo |
Zug |
Gesamt |
|||
Überland |
3 |
3 |
1 |
3 |
4 |
Autobahn |
1 |
1 |
1 |
1 |
2 |
Dunkelheit |
1 |
1 |
0 |
2 |
2 |
|
Fahrstunden |
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten.
Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.