1.Informationen zu Klasse D
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Voraussetzungen: ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: D1
Mindestalter: 24 Jahre,23/21/20/18 Jahre (Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz))
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse D
Bei Erweiterung:
Bei Vorbesitz der Klasse B
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Bei Vorbesitz der Klasse C und D1
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse D
bei Vorbesitz von Klasse |
B oder C1 |
C |
D1 |
||
|
bis 2 Jahre |
> 2 Jahre |
bis 2 Jahre |
> 2 Jahre |
|
Grund- |
45 |
33 |
14 |
7 |
20 |
Überland |
22 |
12 |
16 |
8 |
5 |
Autobahn |
14 |
8 |
8 |
4 |
5 |
Dunkelheit |
8 |
5 |
6 |
3 |
5 |
Fahrstunden (45 Minuten) |
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 75 Minuten.
Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).
2.Informationen zu DE
Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die Theorieprüfung entfällt.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Voraussetzungen: ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz
Mindestalter: 24 Jahre, 23/21/20/18 Jahre (Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz))
Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich
Die praktische Mindestausbildung: Klasse DE
Die Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.
Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße).
3.Informationen zu der Klasse D1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Voraussetzungen: ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahre ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. )
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse D1
Bei Erweiterung:
Bei Vorbesitz der Klasse B:
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder C:
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse D1
bei Vorbesitz von Klasse |
B od. C1 |
C |
||
|
bis 2 Jahre |
> 2 Jahre |
bis 2 Jahre |
> 2 Jahre |
Grund- |
41 |
16 |
8 |
6 |
Überland |
19 |
8 |
8 |
4 |
Autobahn |
12 |
4 |
4 |
2 |
Dunkelheit |
7 |
4 |
4 |
2 |
Fahrstunden (45 Minuten) |
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 75 Minuten.
Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).
4.Informationen zu D1E
Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die Theorieprüfung entfällt.
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen D1 und D1E oder der Klassen B, D1 und D1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D1 entsprechen.
Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen Voraussetzung ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. ).
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich.
Die praktische Mindestausbildung: Klasse D1E
Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.
Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße).