Informationen zu Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit - ab 16 Jahren bis 40 km/h - ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern).
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse T
Bei Ersterwerb: |
Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) |
6 Doppelstunden Grundstoff*) |
6 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
6 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Theorieprüfung ist abzulegen
Die praktische Mindestausbildung: Klasse T
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Die Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten
Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften).