<h2>Fahrerlaubnis auf Probe</h2>
<p>Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie bedeutet keine Beschränkung oder Befristung, sondern dient als Bewährungszeit.</p>
<p>Werden innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen gegen bestehende straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen, werden folgende Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde ergriffen:</p>
<table>
<thead>
<tr><th valign="top"><strong>Zuwiderhandlungen</strong></th><th valign="top"><strong>Maßnahmen</strong></th></tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td valign="top">
<p>eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen</p>
</td>
<td valign="top">
<p>Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">
<p>nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen</p>
</td>
<td valign="top">
<p>Verwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">
<p>nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen</p>
</td>
<td valign="top">
<p>Entziehung der Fahrerlaubnis</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die Einteilung in schwerwiegende oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen erfolgt entsprechend Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis, ist eine Neuerteilung frühestens nach drei Monaten möglich.</p>
<h2>Alkoholverbot für Fahranfänger/innen und junge Fahrer/innen</h2>
<p>Das Alkoholverbot gilt für all diejenigen, die noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Es untersagt, als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl man noch unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.</p>
<h2>"Begleitetes Fahren ab 17"</h2>
<p>Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.</p>
<p>Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:</p>
<ul>
<li>das 30. Lebensjahr vollendet haben,</li>
<li>mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein, darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einen Punkt belastet sein und</li>
<li>die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.</li>
</ul>
<p>Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.</p>
Neuigkeiten
Klassenspezifisch Zweirad - B 196,A, A2, A1, AM, Mofa
Der klassenspezifische Zweiradunterricht findet am 16.4., 7.5. und am 14.5.25 von 18.30-21.30 Uhr in Welden statt.
04Apr
Module
EU Berufskraftfahrer Weiterbildung
Module 2025
Anmeldung und Infos per E-mail: info@tommys-fahrschule.com
oder telefonisch unter 09071 1212
19Mär
TOMMY'S Turbo Theo 2025
Die neuen Kurse stehen fest - seid schnell und meldet euch an :-)
19Mär
Willkommen im Team
Herzlich Willkommen im Team von Tommy's Fahrschule liebe Steffi.
Wir freuen uns eine so sympathische und engagierte Fahrlehrerin der Klasse B/BE begrüßen zu dürfen.
B196 - Motorradfahren mit dem Autoführerschein!
Wie das geht erfährst du bei uns :-)
Melde dich und bekomme die Infos von uns :-)
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10Mai
Der LKW
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04Okt
Unsere Corinna in der "Top Schwaben"
n der Ausgabe Nr. 64 von Top Schwaben ist ein toller Bericht zum Thema Klischees über unsere Corinna.
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